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MGH-Archiv 338/84

1914–1919) Aufgrund eines Antrages der Hahnschen Buchhandlung anastatische Neudrucke fehlender Foliobänder der MGH herstellen zu dürfen (was sie 1913 bereits ohne ausdrückliche Genehmigung der Centraldirektion bereits getan hatten), entwickelte sich eine Kontroverse, in deren Verlauf Seckel sich über die urheberrechtlichen Fragen äußerte. – Endgültig wurde in einer Resolution der Firma zugestanden, daß sie bona fides gehandelt habe, künftig aber Erlaubnis einzuholen und die noch vorhandenen Exemplare der Centraldirektion auszuliefern habe – (Schreiben vom 12. 5. 1919).

 

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